Logo Rest
  • Home
  • Leistungen
  • Aktuelles
  • Service
  • Kontakt

Aktuelles aus

  • März 2023
  • Februar 2023
  • Januar 2023

Aktuelles Für

  • alle Steuerpflichtigen
  • die GmbH
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Immobilienbesitzer
  • Arbeitnehmer

Bibliothek

  • Bibliothek

Spruch des Monats


Spruch des Monats:
Leben kann man nur vorwärts, das Leben verstehen nur rückwärts.
Sören Aabye; 1813 – 1855, dänischer Theologe und Religionsphilosoph

So erreichen Sie uns

STEUERKANZLEI REST
An der Osterleite 30
83646 Bad Tölz

Telefon: 08041-73496
Telefax: 08041-73687
eMail: rest@stb-rest.de

Bibliothek | Beitrag


Lohnsteuer-Ermäßigung und der Eintrag von Freibeträgen


Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die hohe Kosten haben, weil sie z. B. weite Wege zur Arbeit fahren, aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen haben, können sich beim Finanzamt einen Steuerfreibetrag eintragen lassen.

Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können auch die Kosten für eine Haushaltshilfe oder für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorab als Freibetrag berücksichtigt und so die monatlichen steuerlichen Belastungen beim Lohnsteuerabzug reduziert werden. Der Steuerfreibetrag kann für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden. Bei den vorab genannten Aufwendungen handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu den Monatsinfos
© 2015 Steuerkanzlei Rest | Datenschutz | Impressum