Logo Rest
  • Home
  • Leistungen
  • Aktuelles
  • Service
  • Kontakt

Aktuelles aus

  • September 2023
  • August 2023
  • Juli 2023

Aktuelles Für

  • alle Steuerpflichtigen
  • die GmbH
  • Gewerbetreibende
  • Freiberufler
  • Immobilienbesitzer
  • Arbeitnehmer

Bibliothek

  • Bibliothek

Spruch des Monats


Spruch des Monats:
Ich fühle, dass Kleinigkeiten die Summe des Lebens machen.
Charles Dickens; 1812 – 1870, englischer Erzähler französischer Schriftsteller und Philosoph

So erreichen Sie uns

STEUERKANZLEI REST
An der Osterleite 30
83646 Bad Tölz

Telefon: 08041-73496
Telefax: 08041-73687
eMail: rest@stb-rest.de

Aktuelles | Beitrag


Steuerfreiheit bei Telefonkosten des Arbeitnehmers


Das Einkommen­steuergesetz regelt, wann Leistungen für den Arbeitnehmer steuerfrei sind. Dazu gehören auch die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungs- ­und Telekommunikations­geräten sowie deren Zubehör. Diese Vorschrift wurde durch den Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.11.2022 weiter konkretisiert.

Zu der Steuerfreiheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch, wenn eine Erstattung von Telefonkosten durch den Arbeitgeber erfolgt und der Arbeitnehmer ursprünglich den Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat und der Arbeitgeber das Mobiltelefon zu einem vergünstigten Preis von seinem Arbeitnehmer erwirbt, um es danach dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung zu überlassen. Würde diese Steuerbefreiung nicht vorliegen, hätte der Arbeitnehmer die entstandenen geldwerten Vorteile aus der Nutzung zu versteuern. Der BFH weist in diesem Zusammenhang aber auch noch darauf hin, dass dagegen ein Zuschuss des Arbeitgebers für einen privaten Telefonanschluss des Arbeitnehmers nicht steuerfrei ist.

Die Gesetzesvorschrift soll den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, ihren Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher Geräte, wie Computer oder Telekommunikationsgeräte, zu erlauben, ohne dies durch den mit der steuerlichen Erfassung des sog. Sachbezugs verbundenen Verwaltungsaufwand zu erschweren.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

Inhalt ausdrucken
zurück zum Inhaltsverzeichnis

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 08041 73496

© 2015 Steuerkanzlei Rest | Datenschutz | Impressum